Wichtige Hinweise
Allgemeine Buchungshinweise
Für Aufenthalte unter drei Tagen können Aufschläge verrechnet werden. Bei den hier angegebenen Preisen handelt es sich um Richtpreise. Verbindlich ist das vom Unterkunftsbetrieb zuletzt abgegebene Angebot. Reservierungen sollten möglichst schriftlich vorgenommen werden.
Stornierung
- Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
- Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung gelöst werden, es ist jedoch Stornogebühr in Höhe des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
- Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes sich erspart oder durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Nach den Erhebungen des Fachverbandes der Beherbergungsbetriebe werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20% des Zimmerpreises sowie 30% des Verpflegungspreises betragen. Dem Beherbergungsbetrieb obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§71107 ABGB).
Weitere Informationen zum Österreichischen Hotelreglement finden Sie auf der Homepage des
Österreichischen Hotelverbandes.